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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2019 - L 9 KR 4/18 B   

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https://dejure.org/2019,17329
LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2019 - L 9 KR 4/18 B (https://dejure.org/2019,17329)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2019 - L 9 KR 4/18 B (https://dejure.org/2019,17329)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2019 - L 9 KR 4/18 B (https://dejure.org/2019,17329)
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  • LSG Hessen, 08.11.2018 - L 1 KR 275/18

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2019 - L 9 KR 4/18
    Der für die Gerichtskosten maßgebliche Streitwert bestimmt sich nur bei gerichtlichen Vergleichen nach dessen Inhalt, nicht aber bei außergerichtlichen Vergleichen (§ 45 Abs. 4 GKG, NK-ArbR/Stefan Müller, 1. Aufl. 2016, GKG § 45 Rn. 31; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, 4. Aufl. 2019, GKG § 45 Rn. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2019, L 1 KR 275/18 B; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018, § 45 GKG Rn. 50).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2018 - 5 Ta 126/18

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2019 - L 9 KR 4/18
    Nur für diesen Fall sollte die Beklagte mit dem Antrag verpflichtet werden, ihre Zustimmung zur Neufestsetzung durch eine Schiedsperson zu erteilen (zur Identität: LArbG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 5 Ta 126/18 -, Rn. 31, juris).
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